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Rechtsgebiete

Kerngebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Privatrecht. Wie die Bezeichnung vermittelt: Das Privatrecht ordnet und strukturiert die Interessenlagen, wie sie das Privatleben mit sich bringt, und hält die gesetzlichen Regeln vor für die Beilegung möglicher Interessenkonflikte, mit denen man als „Privater unter Privaten" typischerweise zu tun hat.

Intern kreist das Privatleben um Partnerschaft, Familie, Vermögen. Extern fokussiert es sich auf den Beruf, sei es als Freiberufler, Unternehmer, Arbeiter oder Angestellter. Vor Alltagsrisiken will es geschützt sein. Zu seiner Entfaltung benötigt es einen Ort, wo sich wohnen und arbeiten lässt. Und schließlich basiert es entscheidend auf Austausch von Gütern und Teilhabe an Dienstleistungen, die es zum Leben und Arbeiten und – nicht zuletzt – auch zum Genießen braucht.

Daraus ergeben sich die Rechtsgebiete, auf denen ich als Rechtsanwalt beratend wie forensisch überwiegend tätig bin:

  • Vertragsrecht, Schadensersatzrecht
  • Immobilienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht, Lebenspartnerschaft
  • Vorsorgerecht
  • Erbrecht
  • Kunstrecht, Urheberrecht

Auf welchem dieser Gebiete im Detail Ihr Rechtsfall zu verorten ist, das lässt sich meistens schon im Zuge Ihrer ersten Kontaktaufnahme klären (Auftragsgestaltung).

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