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Mediation

Warum und wie lange will man in einem Rechtsstreit auf seinem Standpunkt beharren? Die Frage stellen heißt: Mediation als ein alternatives Verfahren zur Beilegung eines Rechtsstreits in den Blick zu nehmen. Mediation verspricht, in einem Rechtsstreit Zeit, Geld und - nicht zuletzt - Nerven zu schonen.

Was ist Mediation? Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, so die Definition in § 1 Mediationsgesetz. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt (§ 2 Mediationsgesetz).

Besonderheit des Mediationsverfahrens: Die Streitbeilegung liegt hier in der Eigenverantwortung der Konfliktparteien. Ob überhaupt und mit welchem Ergebnis die Streitenden sich schließlich (wieder) vertragen wollen, ist und bleibt deren Sache. Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist deshalb freiwillig (vgl. § 3 Mediationsgesetz).

Wenn Sie sich für Mediation entscheiden, liegt meine Aufgabe darin, den Streitenden vermittelnd dabei zu helfen, ihre Beharrungsbarrieren zu überwinden und sich so für die Entwicklung alternativer Lösungsoptionen zu öffnen. Diese sollen sich für beide gleichermassen gewinnbringend darstellen und die Chance bieten, den Rechtsstreit bald einverträglich hinter sich zu lassen.

 

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